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EuGH-Urteil zu Glücksspielen.
Staatliches Monopol geknackt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bringt staatliche Glücksspielmonopole wie in Deutschland ins Wanken.
Die Richter urteilten am Dienstag in Luxemburg, dass auch private Anbieter von Wetten bei der Vergabe von Konzessionen zugelassen werden müssen.
Das italienische Gesetz, Kapitalgesellschaften von dem Geschäft auszuschließen, verstoße gegen EU-Recht.
Italien verfolgt mit diesem Ausschluss das Ziel, kriminelle Machenschaften bei Glücksspielen zu unterbinden.
Verstöße können mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Im so genannten Placanica-Fall (Aktenzeichen: C-338/04, C-359/04, C-360/04) geht es um italienische Wettbürobetreiber, die für ein in England ansässiges privates Unternehmen Sportwetten vermitteln.
Dagegen klagte die italienische Justiz.
Das Urteil könnte Folgen für Deutschland haben.
Dort hatten 15 der 16 Bundesländer im vergangenen Dezember einen Staatsvertrag gebilligt, demzufolge Lotterien, Sportwetten und Spielbanken in Deutschland für weitere vier Jahre nur Sache der Länder sein dürfen und private Internet-Angebote weitgehend verboten werden.
Das Urteil des EuGH bedeutet nach Einschätzung des privaten Glücksspielunternehmens FLUXX aus Altenholz bei Kiel faktisch das Ende staatlicher Monopole.
"Dies hat auch direkte Auswirkungen auf den deutschen Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag, der als Monopollösung den Folgen dieses EuGH-Urteils weder aus rechtlicher noch aus wirtschaftlicher Sicht gerecht wird", heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
"Die Worte aus Luxemburg sind deutlich: An staatliche Monopole werden in Europa hohe Anforderungen gestellt", sagte Vorstandssprecher Rainer Jacken. "Ein wenig über eventuelle Spielsucht plaudern, um dann verfassungsgemäße Grundrechte einzuschränken - so funktioniert es eben nicht.
Der vorliegende Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag ist faktisch Makulatur."
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